Zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben Modelle virtueller Speicher eingeführt oder planen solche Modelle. Im Gegensatz zur physischen Speicherung wird bei einem Modell mit virtuellem Speicher kein Strom gespeichert. Es handelt sich vielmehr um ein reines Abrechnungssystem. Die ElCom hat sich eingehend mit der Zulässigkeit solcher virtueller Speicher auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass abweichende Netznutzungstarife und besondere Tarife für die Energieversorgung in Modellen virtueller Speicher mit den stromversorgungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar seien.