Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 beschlossen, dass zum Ausbau des nachhaltigen Finanzstandorts Schweiz die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden sollen.
Konkret soll von den Behörden eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeitet werden. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen bereits heute die TCFD anzuwenden. Weiter sollen bei Bedarf Anpassungen im Finanzmarktrecht erfolgen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Den Finanzmarktakteuren empfiehlt der Bundesrat, Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Zudem baut die Schweiz ihr Engagement an internationalen Umweltkonferenzen und Initiativen weiter aus.
Zur Medienmitteilung: Der Bundesrat konkretisiert Vorschläge für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz (admin.ch).