Abklärungen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation haben ergeben, dass es zusätzlicher Vorkehrungen durch die Netzbetreiber bedarf, damit Bevölkerung und Wirtschaft auch bei einer Stromversorgungskrise mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung nutzen können. Der Bundesrat will in einem ersten Schritt die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen und beauftragte das UVEK bis Ende 2021 mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Verordnung über Fernmeldedienste.