Bundesrat: Verschärfung des Notfallschutzes in Umgebung von Kernanlagen

Der Bundesrat hat am 14. November 2018 die Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) verabschiedet und verschärft. Die Pflichten der Kantone, in denen Gemeinden der Notfallschutzzonen 1 und 2 liegen, werden präzisiert und teilweise ergänzt. Die damit verbundenen höheren Anforderungen können im Rahmen der bestehenden Organisationen bewältigt werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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