Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 die Botschaft zur Revision des Wasserrechtsgesetzes verabschiedet. Das Wasserzinsmaximum soll bis Ende 2024 wie bis anhin bei maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) gedeckelt sein. Die Erarbeitung eines neuen Wasserzinsmodells soll erst nach Fixierung der Grundzüge des neuen Strommarktdesigns, welche im Rahmen der Revision des Stromvergesetzes festgesetzt werden, beginnen.
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