ElCom: Einführung der 75 Franken Regel

Die seit 2010 angewendete 95 Franken Regel zur Beurteilung der Angemessenheit von Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie von Gewinnanteilen im Energiebereich wird aufgrund einer erheblichen Senkung der Kosten in diesem Zeitraum angepasst. Der untere Schwellenwert wird neu 75 Franken betragen und der obere wird auf 120 Franken pro Rechnungsempfänger gesenkt. Die neuen Schwellenwerte sind ab dem 1. Januar 2020 massgebend.

Weiterführende Informationen finden sich in der entsprechenden Weisung 5/2018