Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Sitzung vom 5. September 2018 die Anpassung der Netzzugangsverordnung (NZV) beschlossen. Neu soll der Stromverbrauch der Züge anhand der effektiven Werte statt wie bis anhin mit Pauschalen berechnet werden. Die neue Regelung soll einen Anreiz für einen möglichst energiesparenden Betrieb der Bahnen schaffen.
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