Nationalrat lockert Umweltauflagen für Wasserkraftwerke

Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen künftig bei Konzessionserneuerungen weniger Umweltmassnahmen ergreifen müssen als bisher. Das hat der Nationalrat am Donnerstag entschieden. Er hat mit 123 zu 63 Stimmen eine Gesetzesänderung angenommen, die auf eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) zurückgeht. Diese betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die bei Konzessionserneuerung nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen erforderlich sind. Zur Debatte stand der Umfang von Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.Heute steht im Gesetz, dass der Umweltverträglichkeitsbericht auf den "Ausgangszustand" Bezug nimmt. Aus Sicht der Kritiker bestehen Unsicherheiten, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Nach aktueller Praxis wird bei Konzessionserneuerungen derjenige Zustand als Ausgangszustand betrachtet, der bestehen würde, wenn die Anlage nie gebaut worden wäre. So ist es auch in einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt festgehalten.

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