Bund hilft Wohnbaugenossenschaften bei energetischen Sanierungen

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 über die Eckpunkte und die Umsetzung des Sonderprogramms für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen informiert. Mit diesem Sonderprogramm schafft der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig sanieren. Aus dem Fonds de roulement gewährt er während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen. Das Programm ist auf die Jahre 2021 bis 2023 ausgelegt.

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