UVEK eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Energiebereich

Von Änderungen betroffen sind die Energieeffizienzverordnung (EnEV), die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und die Raumplanungsverordnung (RPV).

Zum einen wird die Berechnungsmethodik von Energieeffizienzkategorien bei Personenwagen angepasst (EnEV) sowie soll eine Vereinfachung der sicherheitstechnischen Kontrollen älterer Hausinstallationen erfolgen (NIV). Dabei sollen neu nicht nur Installationen veralteter Normengenerationen, sondern die gesamte Hausinstallation, die solche Installationsabschnitte enthält, der kürzeren Kontrollperiode von 5 Jahren unterworfen werden. Dies schaffe einen Anreiz, um veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Zum anderen kommt es auch zu Anpassungen in Bezug auf Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen (RPV). Dabei sollen bestimmte Kategorien von Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen (Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden oder auch schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum) als standortgebunden erklärt werden. Damit wird der Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen erleichtert. Des Weiteren sollen unter bestimmten Voraussetzungen Solaranlagen auf Flachdächern in Arbeitszonen von einer Baubewilligungspflicht befreit werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2022.

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