Die Rekordzubaue der letzten Jahre sollen auch im 2022 weiter vorangetrieben werden, dabei sollen insbesondere Wartefristen für Fördergelder verhindert werden. Die Förderung erfolgt mittels KLEIV, GREIV und weiteren Investitionsbeiträgen, zu beachten sind die jeweiligen Fristen für die Gesuche bis am 31. Oktober 2022.
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.