Bundesrat: Vernehmlassung zu den Grundlagen für Stromnetzplanung 2030/2040 eröffnet

Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2021 schickte der Bundesrat den Szenariorahmen 2030/2040 in die Vernehmlassung. Dieser dient als Grundlange für die Planung der schweizerischen Stromnetze. Der Szenariorahmen wurde 2019 mit dem Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze eingeführt (Energieradar hat berichtet). Mitterweile hat das BFE die erste Ausgabe davon erarbeitet, welche in drei Szenarien eine Bandbreite an möglichen Entwicklungen bis 2030 und 2040 beschreibt. Berücksichtigt werden dabei die energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes, die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten und die Entwicklungen im internationalen Umfeld.

Ergänzend wird vom BFE ein Leitfaden mit “Methoden der Regionalisierung” zur Verfügung gestellt. Dieser soll die Netzbetreiber dabei unterstützen, die nationalen Vorgaben aus dem Szenariorahmen auf ihre Netzgebiete und Netzknoten zu übertragen. Für die konkrete Ausgestaltung bleiben aber die jeweiligen Netzbetreiber zuständig. Sie tragen auch die Kosten für den Um- und Ausbau der Stromnetze, können die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten jedoch via Netznutzungsentgelte auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzen.

Zusammen mit den neuen Bestimmungen zur Stromnetzplanung im Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze soll der neue Szenariorahmen zu Kostensenkungen beitragen. Dies durch einheitliche Netzplanungsgrundsätze und indem die Koordination zwischen Netzbetreibern verbessert sowie der Bedarf für Vorhaben im Übertragungsnetz vorab ermittelt und überprüft wird.

Der Szenariorahmen wird durch den Bundesrat genehmigt und ist behördenverbindlich. Er wird künftig alle vier Jahre überprüft und nachgeführt. Seine Vorgaben fliessen sowohl in die periodische Mehrjahresplanung des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) als auch der überregionalen Verteilnetze (Netzebene 3) ein. Durch letzteres wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern der Netzebenen 1 und 3 gestärkt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. März 2022.

Zur Medienmitteilung

Zum Szenariorahmen