Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich gutgeheissen, sie treten per 1. Januar 2022 in Kraft. Betroffen sind die Energieverordnung, die Energieeffizienzverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse, sowie die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Revidiert wird ausserdem die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung sowie die Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung.
Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Energieverordnung (EnV) und die Energieförderungsverordnung (EnFV): So legt die EnV unter anderem neu fest, dass bei den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags künftig auch Massnahmen mit einer längeren Amortisationsdauer (neu 6-12 Jahre, bisher 4-8 Jahre) aufgenommen werden müssen. Weiter präzisiert die EnV die Verrechnung der Kosten für «Contracting-Lösungen» bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) und die Vertretung der ZEV gegenüber den Verteilnetzbetreibern. Die Revision der EnFV betrifft insbesondere die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und die Leistungsbeiträge sowie die Berechnung des Referenz-Marktpreises für die Einspeisevergütung.