Aufgrund vermehrter Anfragen zu den möglichen stromversorgungs- und energierechtlichen Folgen der steigenden Energiepreise, hat die ElCom eine Mitteilung mit häufigen Fragen und Antworten veröffentlicht. Dabei äussert sich die ElCom zusammenfassend wie folgt:
sie lehnt die Zulässigkeit von einer unterjährigen Anpassung von Elektrizitätstarifen ab;
sie verneint einen Anspruch auf Rückkehr in die Grundversorgung;
sie bejaht die Anwendbarkeit der Durchschnittspreismethode auf die Kosten der Ersatzversorgung; und
sie bejaht die Erhöhung der Rückliefervergütung aufgrund der steigenden Einkaufspreise für Elektrizität.