Die ElCom hat per 31. März 2022 zwei neue Weisungen publiziert:
Die neue Weisung 1/2022 enthält erweiterte Minimalanforderungen an die Jahresrechnung Netz, um den Informationsgehalt für Endverbraucher zu erhöhnen.
In Weisung 2/2022 hat die ElCom entschieden, für den WACC Produktion gemäss StromVG den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Dieser wird seit 2014 auf 4.98 % festgelegt.
Zum ElCom Newsletter 3/2022, inkl. Weisung 2/2022
Zur Weisung 1/2022