Die am 6. April 2022 eröffnete Vernehmlassung umfasst die Stauanlagenverordnung (StAV), die Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), die Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK), die Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK) sowie auch die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) und die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).
Die Revisionen der NEV und VGSEB regeln die Abgeltung des Bundes an das Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) für die Marktüberwachung. Die Revision der NIV soll Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen beseitigen: Neu sollen einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter eines kleinen Installationsbetriebs bis zu drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen unterstellt sein können. Gleichzeitig wird die Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) revidiert, um die Modalitäten der vom ESTI durchgeführten Prüfungen zur Erlangung bestimmter eingeschränkter Installationsbewilligungen zu flexibilisieren und die Gebührenerhebung bei unentschuldigter Abmeldung oder Nichtteilnahme an der Prüfung zu regeln.
Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Juli 2022. Die Inkraftsetzung soll voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen.