UREK-S: Beschluss dringlicher Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion

Vor dem Hintergrund drohender Stromversorgungsengpässe hat die UREK-S an ihrer Sitzung vom 26. August 2022 Folgendes beschlossen:

  • Es sollen rechtliche Grundlagen für einen forcierten Ausbau der Photovoltaik geschaffen werden. Betroffen sind Photovoltaikanlagen in der freien Fläche oder auf Gebäuden mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh. Ihr Bedarf und ihre Standortgebundenheit soll gesetzlich verankert werden, weiter soll die Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht entfallen sowie statuiert werden, dass das Interesse an den Anlagen anderweitigen Interessen vorgeht. Voraussetzung für den Bau soll somit einzig die Zustimmung von Grundeigentümern und Standortgemeinden sein. Des Weiteren soll der Bau mit Investitionsbeiträgen des Bundes gefördert werden.

  • Weiter sollen geeignete Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden.

  • Ab 2024 soll zudem die Pflicht gelten, Neubauten mit Solaranlagen auszustatten.

Die Beschlüsse der UREK-S sollen noch im Herbst 2022 von Stände- und Nationalrat behandelt werden und danach in Form eines dringlichen Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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