Die UREK-S hält an ihrem Entscheid fest, nicht auf die Vorlage der UREK-N für den indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative einzutreten (22.025). Die Kommissionsmehrheit bleibt bei ihrer Einschätzung, dass mit dem geltenden Recht ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität gesichert werden könnten.
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