Die Revisionen betreffen die Förderung von Photovoltaikanlagen (EnV), Präzisierungen der Regelungen für Photovoltaik-Grossanlagen (EnFV), den Schutz vor Cyberbedrohungen bei Rohrleitungen (RLSV) und Anpassungen bei der Haftpflichtversicherungsdeckung (KHV) für Kernanlagen im Stilllegungsprozess. Weitere Teilrevisionen betreffen die Geoinformationsverordnung, die Energieeffizienzverordnung, die Niederspannungs-Installationsverordnung und die Kernenergieverordnung.
Sie treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Im Einzelnen regelt neu:
Energieförderungsverordnung:
Per 1. April 2024 wird der Grundbeitrag komplett abgeschafft, auch für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 5 kW. Beibehalten wird der Leistungsbeitrag, hingegen wird er gesenkt.
Photovoltaik-Grossanlagen im Rahmen der Solaroffensive müssen bis Ende 2025 so viel Leistung in Betrieb haben, dass sie damit mindestens 10% ihrer gesamten geplanten Produktion erzeugen können.
Energieverordnung:
Neu gibt es Fristen, wenn Produzenten von erneuerbaren Energien diese nicht mehr an den VNB, sondern an Dritte verkaufen wollen: Auf Quartalsende + Mitteilung einen Monat im Voraus.
Steckbare Photovoltaikanlagen (Plug&Play-Anlagen) haben keinen Anspruch auf die sofortige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem durch den VNB.
Für die weiteren Neuerungen siehe die Medienmitteilung.