Am 21. September 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von folgenden Verordnungen eröffnet:
Energieförderungsverordnung (EnFV): Neu soll ein Höchstbetrag für Investitionsbeiträge in Biogasanlagen und eine minimale jährliche Betriebsdauer für geförderte Biogasanlagen gelten.
Stromversorgungsverordnung (StromVV): Es sollen neu Cyber-Security-Standards für die wichtigsten Stromversorger gelten.
Kernenergieverordnung (KEV): Neu sollen in Richtlinien die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für geologische Tiefenlager geregelt werden.
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV): Nicht nur Elektroninstallateurinnen, sondern auch Montage-Elektrikerinnen sollen zukünftig befugt sein, Installationsarbeiten ohne Installationsbewilligung in ihrer Mietwohnung/in ihrem Wohneigentum vorzunehmen. Im Anhang sollen zudem die Kontrollperioden klargestellt werden.
Die Vernehmlassung endet am 22. Dezember 2023, das Inkrafttreten ist per 1. Juli 2024 geplant.