Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat eine Statutenänderung der Swissgrid genehmigt, welche eine Anpassung des Aktienkapitals der Gesellschaft zum Gegenstand hat. Die Ursache liegt in der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Anlagen des Übertragungsnetzes auf die Swissgrid AG zu übertragen. Da nun alle Eigentumsübertragungen abgeschlossen sind, dient diese Statutenänderung der definitiven Bewertungsanpassung aller Sacheinlagen und stellt den letzten Schritt in diesem Prozess dar.