In Ergänzung der Mitteilung vom 7. Dezember 2021 setzt sich die ElCom u.a. mit der Frage auseinander, ob ein Endverbraucher auf dem freien Markt durch die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in die Grundversorgung zurückkehrt. Sie resümiert, dass sich ein ZEV grundsätzlich in der Grundversorgung befindet, sofern kein Netzzugang erfolgt ist. Vorbehalten bleiben Fälle der rechtsmissbräuchlichen Teilnahme am ZEV einzig zum Zweck der Rückkehr in die Grundversorgung.