Die UREK-S befürwortet das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, welches vom Bundesrat vor dem Hintergrund der historisch hohen Strompreise und zum Schutz einer sicheren Stromversorgung ausgearbeitet worden ist. Die hohen Strompreise führen dazu, dass an der Strombörse handelnde Unternehmen für ihre Geschäfte temporär grosse Geldsummen als Sicherheiten hinterlegen müssen. Steigen die Preise weiter, besteht die Gefahr, dass die Stromversorgungsunternehmen die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen können und illiquide werden.
Im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage hat sich die Kommission insbesondere dafür ausgesprochen, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können sollen (stets unter der Voraussetzung, dass sie als systemkritisch eingestuft werden). Unter Vorbehalt weiterer kleinerer Änderungen und Präzisierungen des Gesetzestextes spricht sich die Kommission für die Vorlage aus.