An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (Energieradar hat berichtet) eröffnet. Die Änderung beinhaltet eine Anpassung an neue internationale Entwicklungen. U.a. umfasst sind folgende Änderungen:
die Pflicht zur Berichterstattung gilt künftig als erfüllt, wenn diese gestützt auf einen international anerkannten Standard oder nach dem in der Europäischen Union verwendeten Standard über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt;
neu werden Mindestanforderungen an Netto-Null Fahrpläne (Transitionspläne) für die klimaverträgliche Ausrichtung von Finanzmittelflüssen geregelt;
die Berichterstattung hat in einem elektronischen Format zu erfolgen.
Die Vernehmlassung endet am 21. März 2025.
Das Inkrafttreten ist auf 1. Januar 2026 geplant.