ElCom: Verfügungen betreffend Mehrkosten infolge Verweigerung des Einbaus eines Smartmeters

Ein Netzbetreiber verzichtet bei Endverbrauchern, die ein Smartmeter ablehnen, auf die Installation und erhebt stattdessen eine jährliche Pauschale von 90 Franken für die entstehenden Kosten (z. B. Zählerablesung vor Ort). Die ElCom hat am 3. Dezember 2024 entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist und die Kosten als zulässige Mehrkosten gemäß Artikel 8a Absatz 3ter StromVV gelten.

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Zu den Verfügungen (noch nicht rechtskräftig)