An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat Änderungen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) gutgeheissen.
Mit Revision der RPV soll der Bau neuer Solaranlagen vereinfacht und beschleunigt werden, weshalb wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen neu als standortgebunden erklärt und die Bedingungen vereinfacht werden, um Solaranlagen auf Dächern bewilligungsfrei zu errichten. Zudem wird neu auch die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern bewilligungsfrei möglich sein. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
Mit Revision der EnEV wird die Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien ab 1. Januar 2023 angepasst.
Um Anreize zu schaffen, veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, wurde die NIV revidiert. Dabei wird die elektrische Hausinstallation, die teils neuere und teils Abschnitte nach veralteten Normengenerationen enthält, unter die kürzere Kontrollperiode von fünf Jahren gesetzt. Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.