Seit dem 1. Januar 2020 gelangt zur Beurteilung der Angemessenheit der Energietarife die 75-Franken-Regel zur Anwendung. Die ElCom überprüft diesen Schwellenwert regelmässig auf seine Angemessenheit. Mit der Begründung, dass der eintarifierte Gewinn deutlich zugenommen habe, hat die ElCom beschlossen, die Regel neu auf 60 Franken pro Rechnungsempfänger anzupassen.
Für die Netzbetreiber bedeutet dies:
Die ElCom setzt die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die sonstigen Kosten und den Gewinn im Energiebereich in das Verhältnis zu den Rechnungsempfängern. Liegt der dabei eruierte Wert bei <60 Franken/Rechnungsempfänger, gelten die Kosten und der Gewinn als nicht auffällig. Machen die Netzbetreiber höhere Kosten gelten, müssen sie dies begründen können. Die maximal mögliche Kostenanrechnung beträgt neu 100 Franken (zuvor 120 Franken).
Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024 und müssen bei der Berechnung der Tarife 2024 beachtet werden. Auf freiwilliger Basis können sie auch bereits früher angewendet werden.