UREK-S lehnt Motion zur Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt ab

Die UREK-S beantragte an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2025 einstimmig die Ablehnung der Motion 22.3321 «Stromnetzstabilität zu geringen Kosten durch Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt». Die Motion wollte kleineren Akteuren den direkten Zugang zum Regelenergiemarkt ermöglichen. Die Kommission hält dies für unnötig, da bereits geeignete Instrumente wie das Regelpooling existieren. Zudem befürchtet sie, dass eine Ausweitung der Teilnahmebedingungen den Netzbetrieb administrativ und logistisch erschweren könnte.

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