StromVV (WACC)

Status

Anpassung der Stromversorgungsverordnung durch den Bundesrat, in Kraft getreten am 1. Januar 2016 (Anpassung der Berechnungsparameter des WACC per 2017).

Die ElCom hat am 25. April 2018 zwei neue Weisungen verabschiedet. Mit der Weisung 2/2018 betreffend Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 StromVV wurde die Weisung 3/2012 aktualisiert.

Die Weisung 3/2018 legt den "WACC Produktion" fest. Die ElCom hat entschieden, für den WACC Produktion gemäss Stromversorgungsgesetzgebung den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden.

An seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Anpassung des WACC Stromnetz eröffnet. Die Methodik zur Berechnung des WACC soll geändert werden. Die Vernehmlassung zur revidierten Stromversorgungsverordnung endet am 4. Oktober 2024.

Die ElCom hat am 2. Juli 2024 zur geplanten Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Stellung genommen.

 

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Die Netznutzungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den Kapitalkosten. Für das Kapital hat der Kapitalgeber Anspruch auf Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatz – dem sog. WACC (weighted average cost of capital) – durch das UVEK jährlich festgesetzt. Die Berechnungsmethodik des WACC ist in Anhang 1 StromVV festgelegt und wird an veränderte finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst: Per Anfang 2017 wurde die Untergrenze des risikolosen Zinssatzes von 2% auf 0.5% abgesenkt. Zudem wurde der Steuersatz von 21.17% auf 18% reduziert, und die Basis für die Berechnung des Spread beim Fremdkapital berücksichtigt nur noch Obligationen mit einer Bonität A (und nicht mehr Mittelwert der Bonität A und AA).

Nachdem seit längerem von verschiedener Seite kritisiert wird, dass die geltende Berechnungsmethodik des WACC Stromnetze eine zu hohe Verzinsung gewähre, schlägt der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Anpassung der Methodik vor, die ab dem Tarifjahr 2026 greifen soll:

Die Unter- und Obergrenzen des WACC beim Eigenkapital sollen aufgehoben und für die Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes im WACC auf den Marktrendite-Ansatz (TMR-Ansatz, Total Market Return) umgestellt werden. Dies führt in Tiefzinsphasen dazu, dass der WACC stärker sinkt, sorgt aber dennoch dafür, dass der WACC in Hoch- und Tiefzinsphasen nicht zu extrem schwankt. Weiter soll das «unlevered Beta», welches das Risiko für das in das Stromnetz eingesetzte Eigenkapital definiert, neu bestimmt werden. Dazu werden die europäischen Übertragungsnetzbetreiber in der Vergleichsgruppe für die Festlegung des Beta besonders berücksichtigt, da sie ein vergleichbares Risiko wie die Schweizer Netzbetreiber tragen. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe soll künftig stetig geprüft und allenfalls korrigiert werden.

In ihrer Stellungnahme vom 2. Juli 2024 hat die ElCom beantragt, den Verordnungstext hinsichtlich der Peer-Group-Bestimmung anzupassen sowie auf eine Umstellung auf die TMR-Methode zu verzichten. Weiter sollte gemäss ElCom die Höhe des Zuschlags für die Emissions- und Beschaffungskosten überprüft werden.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Für das Tarifjahr 2025 sinkt der WACC Stromnetz auf 3.98% (Vorjahr: 4.13%).

Die Kapitalkostensätze für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, sinken im Vergleich zum Jahr 2023 leicht und betragen für das Jahr 2024:

  • Grosswasserkraft: 5.11% (Vorjahr 5.23%)

  • Wasserkraft: 5.11% (Vorjahr 5.23%)

  • Biomasse: 5.11% (Vorjahr 5.23%)

  • Geothermie: 5.56% (Vorjahr 5.69%)

  • Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a Energiegesetz): 5.11% (Vorjahr 5.23%)

  • Windkraftanlagen: 5.33% (Vorjahr 5.46%)

Weiterführende Informationen / Publikationen

  • N/A

<SW/ 31. Juli 2024>