Beschleunigungserlass Netzausbau (Revision EleG)

Status

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) eröffnet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2024.

 

Links

  • Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG; SR 734.0)

 

Aktuelle Entwicklungen


Inhalte

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates vom 26. Juni 2024 sieht folgende Eckpunkte des revidierten Elektrizitätsgesetzes vor:

  • Künftig soll im Übertragungsnetz ein Freileitungsgrundsatz gelten. Verkabelungen sollen nur dann geprüft werden müssen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (z.B. Beeinträchtigung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung oder des Schutzes von Objekten, die gemäss Natur- und Heimatschutz von nationaler Bedeutung sind).

  • Der Ersatz von bestehenden Leitungen auf dem bisherigen Trassee soll künftig ohne Sachplanverfahren erfolgen, jedoch weiterhin unter Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Lärm. Auch für Transformatorenstationen im Niederspannungsnetz soll neu ein vereinfachtes und damit rascheres Verfahren angewendet werden.

  • Das Interesse an der Realisierung von neuen Anlagen des Übertragungsnetzes soll anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen.

  • Die Kantone sollen künftig zu Plangenehmigungsgesuchen innerhalb eines Monats Stellung nehmen. Für Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz ist künftig kein bundesinternes formelles Differenzbereinigungsverfahren vorgesehen.

  • Eidgenössische Gerichte sollen künftig über Einsprachen gegen Plangenehmigungen für Netzprojekte im Übertragungsnetz oder für Leitungen, die Anlagen von nationalem Interesse erschliessen, innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss des Schriftenwechsels entscheiden.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Ein Grossteil der Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreicht in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und muss deshalb erneuert werden. Die Bewilligungsverfahren dafür dauern oft zu lang, was den Netzausbau bremst, der für die zunehmende Elektrifizierung unserer Energieversorgung nötig ist.

Weiterführende Informationen / Publikationen

<SW/CS/ 30. Juni 2024>