Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der AKW-Betreiber E.On, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie teilweise gutgeheissen. Die Beschwerdeführerinnen rügten vornehmlich eine Verletzung der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz) durch die 13. Novelle des Atomgesetzes. Es geht um Milliardenentschädigungen.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
"Stromkonzerne sollen entschädigt werden", NZZ vom 6. Dezember 2016