In einer Medienmitteilung informiert das BFE zu der neuen Organisation des Gebäudeprogramms ab 2017. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Programms. Neu sind die Kantone vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln.