Die Bundeskanzlei ist am 8. Februar 2017 auf eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe zweier Stimmberechtigter nicht eingetreten, informiert der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die Eingabe hatte die Ungültigerklärung der Unterschriften auf den Listen zum Referendumsbegehren eines Komitees verlangt, weil auf den Referendumsbögen Informationen zur Vorlage aufgeführt sind, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen würden.