Der Nationalrat hat in seiner heutigen Session im Rahmen der Beratung des Um- und Ausbaus der Stromnetze den Vorschlag der UREK-N, wonach feste Endverbraucher ausschliesslich Elektrizität aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken geliefert erhalten sollen, an die Kommission zurückgewiesen. Dies mit dem Auftrag der raschen Klärung des rechtlichen Rahmens einer Grundversorgungspflicht mit inländischen, erneuerbaren Energien für die gebundenen Endkunden und die Stromversorgungsunternehmen, deren inländische Gestehungskosten im Hinblick auf die Tarifgestaltung berücksichtigt werden sollen.