ElCom: Mitteilung zur Marktprämie und Grundversorgung

In der Mitteilung vom 10. April 2018 hat sich die ElCom zu den Bestimmungen über die Marktprämie im Zusammenhang mit der Grundversorgung geäussert. Die ElCom hat festgehalten, dass kein vorgängiges Gesuch um Marktprämie beim Bundesamt für Energie notwendig ist, um vom Recht Gebrauch zu machen, die in der Grundversorgung absetzbare Elektrizität effektiv dort und zu Gestehungskosten zu verkaufen.

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