Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 die angepasste Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen gutgeheissen. Sie soll, zusammen mit der im März 2019 beschlossenen Anpassung des CO2-Gesetzes und dem Abkommen mit der EU, auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Anpassung ist notwendig, damit die Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU verknüpft werden können. Ab 2020 werden damit, wie in der EU, auch Emissionen der Zivilluftfahrt und fossiler Kraftwerke in das Schweizer EHS einbezogen. Die Verknüpfung ermöglicht den Unternehmen im Schweizer EHS den Handel mit Emissionsrechten im grösseren EU-Emissionsmarkt.