Laut dem zur Publikation (als Leitentscheid) vorgesehenen Urteil 1C_631/2017 des Bundesgerichts vom 29. März 2019 (veröffentlicht am 1. Mai 2019) sind früher vergebene, unbefristete Konzessionen und Wasserrechte verrfassungswidrig. Dies, weil das Gemeinwesen die Möglichkeit haben müsse, sich zu vergewissern, dass die Nutzung eines Gewässers noch mit den öffentlichen Interessen im Einklang stehe.
Aus diesem Grund sind die alten Rechte laut Bundesgericht nach 80 Jahren dem heute geltenden Recht zu unterstellen. Wollen Berechtigte die Wassernutzung weiterführen, müssen sie eine neue Konzession beantragen. Eine solche kann nur erteilt werden, wenn die Vorschriften des Umwelt- und Gewässerschutzes, namentlich in Bezug auf die Restwassermengen, eingehalten werden.