Die ElCom hat am 6. März 2018 die Weisung 1/2018 erlassen. Darin werden Verteilnetzbetreiber in der Schweiz aufgefordert, mit geeigneten technischen Anschlussbedingungen sicherzustellen, dass sämtliche neu in Betrieb gehenden EEA die im Umsetzungsdokument «Empfehlung Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (NA/EEA-CH 2014) festgelegten Parameter für die Frequenzhaltung einhalten. Mit Schreiben vom 15. Juni 2018 hat die ElCom die Verteilnetzbetreiber zudem aufgerufen, sämtliche PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≥ 100 kVA hinsichtlich ihres Verhaltens bei Überfrequenz im Netz zu überprüfen und nötigenfalls Anpassungen an den Wechselrichtern zu veranlassen (sog. Retrofit-Programm). Eine Ausweitung dieses Retrofit-Programms auf kleinere Anlagen wurde vorbehalten.
Die ElCom hat festgestellt, dass die von diesem Retrofit-Programm betroffenen Betreiber von EEA teilweise nicht auf Anfragen ihres Verteilnetzbetreibers reagieren oder die Zusammenarbeit verweigern. Das Fachsekretariat der ElCom hat daher ein Merkblatt zusammengestellt, welches insbesondere auf die Pflichten der Betreiber dezentraler EEA beim Parallelbetrieb mit dem Netz und die Konsequenzen bei deren Verletzung hinweist. Das Merkblatt ist auf der Webseite der ElCom abrufbar.