Das Bundesamt für Energie (BFE) hat das Verfahren für eine allfällige Anpassung oder Neuerteilung der Bewilligung für die Kühlwassereinleitung des Kernkraftwerks Beznau eröffnet. Weiter hat das BFE am 4. Juli 2019 gegenüber der Betreiberin Axpo eine per sofort umzusetzende Übergangsregelung für die Kühlwassereinleitung verfügt. Mit dieser Verfügung wird für das Kernkraftwerk Beznau die in der Gewässerschutzverordnung festgelegte Temperaturlimite von 25°C für Fliessgewässer grundsätzlich verbindlich erklärt. Wird diese Temperatur überschritten oder droht überschritten zu werden, muss die Leistung des Kernkraftwerks Beznau stark gedrosselt oder ganz heruntergefahren werden. Im Hitzesommer 2018 hatte die Aare beim Kernkraftwerk Beznau die Temperatur von 25°C während mehrerer Tage teilweise deutlich überschritten. Dies soll mit der Übergangsregelung für den Sommer 2019 verhindert werden. Entsprechend wird einer allfälligen Beschwerde gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.