Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2020 (für das Geschäftsjahr 2019) gehen an 23 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 84 Millionen Franken für rund 9.6 Milliarden Kilowattstunden oder rund 24% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2019. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2018 rund 65 Millionen Franken an 17 Empfänger ausbezahlt.
Finanziert werden die Marktprämien durch den Netzzuschlag. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.