Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie hat am 21. April 2020 die Bestandeszahlen für das Jahr 2019 veröffentlicht.