Im Rahmen der Strategie Stromnetze hat der Gesetzgeber für Stromleitungen mit einer Nennspannung unter 220 kV einen Mehrkostenfaktor von 2,0 festgelegt. Dieser Mehrkostenfaktor tritt am kommenden 1. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt grundsätzlich Folgendes: Ist der Mehrkostenfaktor nicht erreicht, muss eine neue Leitung des Verteilnetzes verkabelt werden. Wird hingegen der Mehrkostenfaktor überschritten, wird sie als Freileitung ausgeführt. Ausnahmen sind vorgesehen.
Zur Berechnung des Mehrkostenfaktors gibt es folgende Hilfsmittel: