Als «Praxismodell» wird vorliegend die Veräusserung von Energie am Ort der Produktion ohne Gründung eines ZEV bezeichnet. Die ElCom hat im Newsletter 09/2019 ein «vereinfachtes Praxismodell» als unzulässig beurteilt und Anforderungen an ein zulässiges Praxismodell formuliert. Im Nachgang haben sich einige Fragen dazu gestellt. Entsprechend werden in der neuen Mitteilung «Praxismodell Eigenverbrauch» die Anforderungen an ein zulässiges Praxismodell detaillierter aufgeführt und Vorgaben zur Umsetzung gemacht, unter Festlegung von Fristen für die rechtskonforme Ausgestaltung von Praxismodellen.