Gemäss Art. 33 Abs. 4 StromVG mussten die Anlagen des Schweizerischen Übertragungsnetzes bis spätestens am 1. Januar 2013 an Swissgrid überführt werden. Vor dieser Überführung deklarierten die ehemaligen Übertragungsnetzeigentümerinnen ihre Kosten bei der Swissgrid, welche gestützt auf diese Kosten die Tarife festlegte. Die ElCom legte mittels Tarifprüfungsverfügungen 2009-2012 die anrechenbaren Kosten der Netzebene fest. Insbesondere die Bewertung der Netzanlagen gab dabei Anlass zu mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten und zu zahlreichen Neuverfügungen der ElCom.
Mit der Verabschiedung von 19 Verfügungen betreffend die Deckungsdifferenzen ermöglicht die ElCom nun den Abschluss der Übertragung des Höchstspannungsnetzes auf die Swissgrid. Als Folge kann die durch Swissgrid zu leistende definitive Enteignungsentschädigung berechnet werden.
Die Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig und voraussichtlich ab Mitte März 2021 auf der Website der ElCom abrufbar.