ElCom: Verfügung betr. Bemessung der Rückliefervergütung

In einem konkreten Streitfall zwischen einem Netzbetreiber und einem Produzenten hat die ElCom die Gesetzmässigkeit von Art. 12 Abs. 1 EnV untersucht und hält fest, dass bei der Bemessung der Rückliefervergütung seit der Revision des Energiegesetzes die Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen zu berücksichtigen sind. Im Gegensatz zum alten Recht ist damit nicht mehr nur der Einkaufspreis für Graustrom zu vergüten. Die Verfügung der ElCom ist noch nicht rechtskräftig und wird in Kürze auf der Homepage der ElCom aufgeschaltet.

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