Bundesrat setzt revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft

Der Bundesrat verabschiedet im Energiebereich verschiedene revidierte Verordnungen, welche am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Betroffen sind Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Safeguardsverordnung. Weiter geht es um Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung. Die Vernehmlassung zu diesem Revisionspaket wurde vom 28. September 2020 bis 11. Januar 2021 durchgeführt.

Insbesondere präzisiert die Teilrevision der Leitungsverordnung (LeV) neu die Regelungen zum Mehrkostenfaktor. Die Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Mit der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Und die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringt dem Bundesamt für Energie BFE die Kompetenz, alle serienmässig hergestellten Anlagen und Geräte und ihre Bestandteile stichprobenweise energietechnisch zu überprüfen.

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