ElCom: Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Kosten für Cybersicherheitsmassnahmen

Die ElCom als Regulator erwartet von den Netzbetreibern, dass die Branchendokumente «ICT Continuity», «Handbuch Grundschutz für Operational Technology in der Stromversorgung» und «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll effizient und risikobasiert erfolgen. Die Kosten sind im Sinne von Art. 15 StromVG anrechenbar.

Mit der Mitteilung der ElCom vom 30. September 2022 sollen mögliche Unsicherheiten in Bezug auf die Anrechenbarkeit geklärt und so ein Beitrag zur raschen Umsetzung von Cybersicherheitsmassnahmen geleistet werden.

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