ElCom: Erlass von erster, abschlägiger Verfügung betr. Rückkehr in Grundversorgung nach Betriebsübernahme

Die ElCom musste sich erstmals im Rahmen einer Verfügung mit der Frage auseinandersetzen, ob nach einer Betriebsübernahme erneut ein Anspruch auf Strombelieferung in der Grundversorgung besteht. Die ElCom hält in ihrer Verfügung im Wesentlichen fest, dass der Grundsatz «einmal frei, immer frei» gemäss Art. 11 Abs. 2 letzter Satz StromVV weiterhin gilt, wenn dieselbe Verbrauchsstätte nach der Übernahme unverändert weiterbesteht. Im konkreten Fall lag eine Absorptionsfusion mit Übernahme aller Rechte und Pflichten vor. Die ElCom kam deshalb zum Schluss, dass der Netzzugang für die betreffenden Verbrauchsstätten auf das übernehmende Unternehmen übergegangen ist.

Die Verfügung wird demnächst auf der Website der ElCom publiziert.

Zum ElCom Newsletter vom 26. Oktober 2022