Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November in zwei Paketen die folgenden revidierten Verordnungen verabschiedet, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten:
1.Paket:
Energieverordnung (EnV),
Energieförderverordnung (EnFV),
Energieeffizienzverordnung (EnEV),
Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Nennenswert sind die Einführung von Auktionen für grosse PV-Anlagen und höhere Unterstützungen für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (Revision EnFV), die Befreiung von Testanlagen für die Planung von PV-Grossanlagen im alpinen Bereich von der Baubewilligungspflicht sowie Vereinfachungen der Vorschriften für ZEV (EnV). Neu ist sodann die explizite Regelung, dass Grossverbraucher, die ihren Strombedarf bisher auf dem freien Markt eingekauft haben, durch den Beitritt in einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wieder in die Grundversorgung zurückkehren können. Der ZEV als auch der Grossverbraucher dürfen aber anschliessend für 7 Jahre nicht mehr in den freien Markt wechseln.
Zur Medienmitteilung
2. Paket:
Stauanlagenverordnung (StAV),
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV),
Verordnungen über die Anforderungen an das Person von Kernanlagen (VAPK) und die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK),
Verordnungen über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB),
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie Verordnung des UEVK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK- NIV), und
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA).
Nennenswert ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen ggü. grösseren Anbietern im Rahmen der Revision der NIV, die umfassenden Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik im Rahmen der Totalrevision der StAV sowie die Abgeltung des Bundes an die Eidgenössische Starkstrominspektorat für die Marktüberwachung im Rahmen der Revisionen der NEV und VGSEB.