An seiner Sitzung vom 9. November 2022 hat der Bundesrat den seit seinem Inkrafttreten 1998 erstmals revidierten Energiechartavertrag genehmigt, bei welchem es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor zwischen 53 Staaten handelt. Neben vielen weiteren Präzisierungen soll der Vertrag mit der Revision auf die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens ausgerichtet und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden. Internationale Regeln für den Handel und den Schutz von Energieinvestitionen sind sehr wichtig für die Schweiz, da sie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
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